Im Rahmen des Koalitionsvertrags der Bundesregierung wurde noch einmal bestätigt, dass das Ausbauziel für die Ganztagsbetreuung an Grundschulen bestehen bleibt (Koalitionsvertrag der Bundesregierung Zeile 3129f.). Dies bedeutet, dass ab dem 01. August 2026 bundesweit sukzessive ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter besteht.
Beginnend mit den Erstklässler:innen des Schuljahres 2026/2027 sind die Kommunen verpflichtet, an Werktagen täglich 8 Stunden den Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung sicherzustellen. Das gilt auch für die Ferienzeiten, wobei Schließzeiten von maximal 4 Wochen pro Jahr möglich sind.
Laut des Koalitionsvertrags sollen die Kommunen bei der lokalen Umsetzung des Ganztags mehr Gestaltungsspielräume erhalten und anerkannte Angebote freier Träger der Jugendarbeit sollen gestärkt werden. Ferner sollen laufende Investitionsprogramme um zwei Jahre verlängert und die Mittel für den Ganztag erhöht werden (Koalitionsvertrag der Bundesregierung Zeile 3131f.).